Standard "Desinfektion / Aufbereitung von Instrumenten" |
Definition: |
Mangelhaft desinfizierte Instrumente
sind eine nicht zu unterschätzende Infektionsgefahr für
Bewohner und Pflegepersonal. Daher legen wir großen Wert
auf eine sichere Aufbereitung unserer Instrumente. |
Grundsätze: |
- Die Herstellervorgaben werden
strikt beachtet. Insbesondere werden keine
Flächendesinfektionsmittel für Tauchdesinfektionen
verwendet.
- Desinfektion ist kein Ersatz
für Sauberkeit.
- Für die Desinfektion nutzen
wir nur solche Verfahren, deren Wirksamkeit
wissenschaftlich belegt ist.
- Einmal-Medizinprodukte dürfen
nicht erneut aufbereitet werden. Solche Produkte
werden nach der ersten Benutzung entsorgt.
- Die Aufbereitung darf nur von
Fachkräften durchgeführt werden, die zuvor dafür
ausgebildet worden sind.
- Bei jedem Umgang mit
kontaminierten Gegenständen müssen stets Handschuhe
getragen werden.
- Bedienungsanweisungen der
Instrumente werden genau eingehalten.
- Die für die
Desinfektionsmittel vorgeschriebenen Dosierungen,
Einwirkzeiten und -temperaturen werden unbedingt
eingehalten.
- Verwendete Instrumente werden
zeitnah nach ihrer Benutzung aufbereitet, damit
diese schnell wieder zur Verfügung stehen.
- Für die Reinigung werden
stets nur solche Hilfsmittel verwendet, die dafür
zugelassen wurden. Niemals dürfen Metallbürsten oder
Metallschwämme verwendet werden.
- Abgenutzte oder beschädigte
Instrumente werden aussortiert und ersetzt.
- Instrumente, die zur
Reparatur oder Wartung eingesandt werden, müssen
vorher komplett aufbereitet werden.
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Ziele: |
- Bewohner werden vor
Infektionsrisiken geschützt.
- Materialveränderungen werden
minimiert.
- Es gibt keine
Desinfektionsmittelrückstände an den Instrumenten.
- Defekte Instrumente werden
als solche erkannt und ersetzt.
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Vorbereitung: |
Organisation |
- Jeweils eine Pflegekraft pro
Wohnbereich wird zur Hygienebeauftragten
weitergebildet.
- Die Aufbereitung von
Instrumenten ist Teil der Einarbeitung neuer
Mitarbeiter.
- Die korrekte Durchführung der
Aufbereitung wird regelmäßig per Pflegevisite durch
die Hygienebeauftragte überprüft.
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notwendiges Material |
Wir halten für die Aufbereitung
folgende Materialien bereit:
- Schutzhandschuhe
- Einmalschürzen aus Kunststoff
- ggf. Schutzbrille
- ggf. Mundschutz
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Transport zur Aufbereitung |
- Der Transfer sollte möglichst
zeitnah geschehen. Eine längere Standzeit erschwert
eine lückenlose Desinfektion, etwa wenn
Blutrückstände verkrusten.
- Die Instrumente werden stets
trocken, also ohne den Zusatz von
Desinfektionsmitteln, zur Aufbereitung
transportiert.
- Der Transport erfolgt in
einem durchstichsicheren und geschlossenen Behälter.
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Vorbereiten der Lösung |
- Die Pflegekraft entnimmt das
Sieb aus der Wanne und füllt diese mit der
notwendigen Menge Wasser.
- Nun wird das
Lösungsmittelkonzentrat in die Wanne eingefüllt.
- Das Sieb mit den Instrumenten
wird nun in die Wanne gelegt.
- Das Ansetzen wird
dokumentiert. Vermerkt werden insbesondere:
- Bezeichnung des
Desinfektionsmittels
- Konzentration
- notwendige Einwirkzeit
- Zubereitung
- Ansatzdatum, Uhrzeit und
Name der durchführenden Pflegekraft
- Bei starken Verunreinigungen
wird der Desinfektionsmittellösung ein
Reinigungsverstärker beigegeben. Dafür werden nur
solche Mittel verwendet, die der Hersteller des
Desinfektionsmittels dafür ausdrücklich empfohlen
hat.
- Wenn eine Lösung neu
angesetzt wird, muss auch die Wanne gereinigt und
desinfiziert werden.
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Standzeit |
- Der Hygienebeauftragte
ermittelt die Standzeit des
Desinfektionsmittelansatzes. Basis für die
Abschätzung sind die Vorgaben des Herstellers sowie
die zu erwartende Belastung des Mittels. Hierbei
gilt: Je mehr Instrumente in das Desinfektionsmittel
eingelegt werden, umso kürzer ist die Standzeit.
- Wenn die Flüssigkeit trübe
wird, muss der Desinfektionsmittelansatz ersetzt
werden. Ein undurchsichtiger Ansatz ist nicht nur
ggf. unwirksam, sondern erhöht auch das
Stichverletzungsrisiko beim Hantieren im Behälter.
- Das reguläre Ablaufdatum muss
auf dem Deckel des Behälters vermerkt werden.
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allgemeine Maßnahmen |
- Die Pflegekraft führt eine
hygienische Händedesinfektion durch.
- Die Pflegekraft zieht die
Schutzhandschuhe und ggf. die weitere Schutzkleidung
über.
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Durchführung: |
Einlegen der Instrumente |
- Sichtbar kontaminierte
Stellen werden direkt vor dem Einlegen mit dem
Desinfektionsmittel und einem Einmaltuch abgerieben.
Falls notwendig, kann ein Spatel zum Ablösen
verwendet werden.
- Keinesfalls wird fließendes
Wasser verwendet, um Verschmutzungen noch vor der
Desinfektion abzuspülen. Das Wasser kann
kontaminierte Aerosole bilden. Zudem droht durch
Spritzer eine Verkeimung des Arbeitsplatzes.
- Die Instrumente werden
geöffnet oder falls möglich zerlegt in die
Desinfektionsmittellösung eingelegt. (Scheren,
Klemmen usw.)
- Die Pflegekraft stellt
sicher, dass die Instrumente vollständig von der
Flüssigkeit bedeckt sind.
- Der Deckel der Wanne wird
nach dem Einlegen wieder sorgfältig verschlossen.
- Die Einwirkzeit muss genau
eingehalten werden.
- Wird die Zeit
unterschritten, ist der Desinfektionserfolg
unsicher.
- Wird die Zeit
überschritten, wird das Material unnötig
belastet. Es drohen etwa Schäden durch
Korrosion.
- Der direkte Hautkontakt mit
dem Desinfektionsmittel sollte vermieden werden.
- Die Pflegekraft achtet
darauf, dass sie möglichst wenig mit den ggf.
aufsteigenden Dämpfen in Kontakt kommt.
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spülen der Instrumente |
- Nach Ende der Einwirkzeit
werden die Instrumente entnommen und gespült. Dieses
geschieht zumeist unter fließendem Leitungswasser.
- Falls Kalkflecken vermieden
werden müssen, kann für die Spülung auch
destilliertes Wasser genutzt werden. Dieses ist
jedoch sehr kostenintensiv.
- Nach Abschluss des Spülens
müssen die Instrumente an der Luft trocknen.
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achten auf Fehlerquellen |
Die Hygienebeauftragte stellt sicher,
dass die Desinfektion nicht durch typische Fehler
beeinträchtigt wird. Diese sind:
- Fehler beim Ansetzen der
Desinfektionsmittellösung, insbesondere eine zu
niedrige Konzentration
- Nichtbeachten der Einwirkzeit
- Überschreitung der Standzeit
- organische Belastungen der
Lösung
- unzureichendes Eintauchen in
die Lösung
- Bildung von Luftkammern im
Inneren von Hohlkörpern
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Nachbereitung: |
- Die Geräte werden auf ihre
Funktionsfähigkeit überprüft. Bei Pinzetten oder
Zangen ist etwa die Schließfunktion zu überprüfen,
bei Scheren der exakte Schnitt usw.
- Je nach weiteren
Erfordernissen werden die Instrumente nun keimfrei
verpackt oder zumindest staubgeschützt gelagert.
- Falls notwendig werden die
Instrumente zur Sterilisierung weitergeleitet.
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Dokumente: |
- Protokoll
"Instrumentenreinigung"
- Bedienungsanweisungen der
Instrumente
- Gebrauchsanleitung der
Desinfektionsmittel
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Qualifikation / Verantwortlichkeit: |
- alle geschulten Pflegekräfte
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